Heute hat der Kartenvorverkauf für das U2-Konzert am 30.08.2010 im Wiener Ernst-Happel-Stadion begonnen. Hier, und auch bei allen anderen Vorverkaufsaktionen von Spitzenkonzerten beginnt ein Geschäftsablauf der sich an der Grenze unserer Gesetzte bewegt.

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Konzertkarten können auf www.oeticket.com und an verschiedenen Verkaufsstellen vor Ort gekauft werden. Sucht man nun U2 Karten für das Wien-Konzert in eBay, stellt man fest, dass die erste Auktionen bereits auslaufen und die Anbieter sich über einen Kartenpreis für Stehplätze von 350€ bis 600€ freuen können.
Das Problem
Tausende Fans, nämlich die, die auch wirklich das Konzert besuchen und die Band sehen möchten, müssen sich ihre Karten um einen Höllenpreis auf eBay kaufen, weil sich “Graumarkthändler” alle Karten schnappen und leicht verdientes Geld damit machen.
Strafbarkeit
Die grundsätzliche Frage daran: Ist der gewinnerbringende Verkauf von Konzertkarten über eBay rechtlich irgendwie eingeschränkt oder gar verboten?
Es ist doch in Österreich so, dass für einen Handel, der dauerhaft und gewinnbringend ist, ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Da diese Fragen mein juristisches Wissen bei weitem übersteigen, möchte ich diese Fragen an euch richten.
Was meint ihr dazu?





